Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Gelbe Karte aufgehoben, die Michael Eberwein von Fortuna Köln im Spiel gegen die SpVgg Unterhaching (1:1) am 20. April gesehen hatte. Damit gab das Gremium dem entsprechenden Einspruch seines Vereins statt.
Die Kölner hatten den Einspruch damit begründet, dass die von Schiedsrichter Tim Skorczyk (Salzgitter) in der 7. Minute geahndete Regelwidrigkeit nicht von Offensivspieler Eberwein, sondern vom Kölner Spieler Moritz Fritz begangen worden sei. Der Unparteiische erklärte anschließend gegenüber dem DFB, dass es sich bei der Verwarnung von Eberwein tatsächlich um eine Verwechslung der beiden Spieler gehandelt habe, was auch die Fernsehbilder belegten.
Nach Paragraph 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB kann eine ausgesprochene Verwarnung gegen einen Spieler nur dann aufgehoben werden, wenn sich der Schiedsrichter in der Person des Spielers geirrt hat.
Fortuna Köln: Gelbe Karte von Eberwein aufgehoben
Offensivspieler war gegen Unterhaching fälschlicherweise verwarnt worden.
Datum der Veröffentlichung: 25.04.2019 09:10 Uhr | Autor: MSPW
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